Herstellung von Teigwaren
Offizieller Wirtschaftszweig-Code · Statistisches Bundesamt (Destatis)
Übergeordnete Abteilung
Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Erzeugnissen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei zu Nahrungsmitteln für Menschen und Tiere sowie die Herstellung verschiedener Zwischenerzeugnisse. Zur Nahrungsmittelherstellung gehören alle Tätigkeiten, die zur Verarbeitung von Rohstoffen in Nahrungsmittel führen.
Umfasst nicht: Herstellung von Getränken (Abt. 11); Herstellung von Tabakerzeugnissen (Abt. 12); Herstellung von Tierfutter (Kl. 10.91, 10.92).
Entsprechung in WZ 2025
Exakter Code-Match · 1 Code
Zugehörige Stichwörter
5 Begriffe aus dem offiziellen Stichwortverzeichnis des Statistischen Bundesamts
Weitere Codes in Abteilung 10
24 weitere WZ-2008-Codes in dieser Abteilung
Die vollständigen Erläuterungen und Abgrenzungshinweise zu WZ-Code 10.73.0 finden Sie in der offiziellen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (Destatis).