58.14.0WZ 2008
Verlegen von Zeitschriften
Offizieller Wirtschaftszweig-Code · Statistisches Bundesamt (Destatis)
Übergeordnete Abteilung
58Verlagswesen
Diese Abteilung umfasst das Verlegen von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Verzeichnissen, Adressbüchern sowie von Software. Eingeschlossen sind auch Online-Publikationen und das Verlegen von Landkarten.
Umfasst nicht: Druckgewerbe (Abt. 18); Filmproduktion (Abt. 59).
Entsprechung in WZ 2025
Gleiche Gruppe (3-stellig) · 4 Codes
Zugehörige Stichwörter
24 Begriffe aus dem offiziellen Stichwortverzeichnis des Statistischen Bundesamts
Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von ZeitschriftenFachzeitschriften, VerlagIllustrierte Zeitschriften, VerlagInternet Portale (Online-Veröffentlichung von Zeitschriften)Jugendzeitschriften, VerlagKundenzeitschriften, VerlagMagazine, VerlagMitteilungsblätter, amtliche, VerlagModezeitschriften, VerlagMusikzeitschriften, VerlagProgrammzeitschriften, VerlagRätselhefte, VerlagRätselzeitschriften, VerlagRomanhefte, VerlagSportzeitschriften, VerlagUnterhaltende Zeitschriften, VerlagVerlag von allgemeinen ZeitschriftenVerlag von FachzeitschriftenVerlag von ZeitschriftenVerlegen von Anzeigenblättern, weniger als viermal wöchentliches ErscheinenVerlegen von Werbezeitungen, weniger als viermal wöchentliches ErscheinenWissenschaftliche Zeitschriften, VerlagZeitschriften (Fachzeitschriften), VerlagZeitschriften, Verlag
Weitere Codes in Abteilung 58
6 weitere WZ-2008-Codes in dieser Abteilung
Die vollständigen Erläuterungen und Abgrenzungshinweise zu WZ-Code 58.14.0 finden Sie in der offiziellen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (Destatis).