59.12.0WZ 2008
Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
Offizieller Wirtschaftszweig-Code · Statistisches Bundesamt (Destatis)
Übergeordnete Abteilung
59Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen sowie die Tonstudioarbeit und die Herstellung von Tonaufnahmen. Eingeschlossen sind auch Nachrichtenagenturen.
Umfasst nicht: Rundfunk (Abt. 60); Verlagsgewerbe (Abt. 58).
Entsprechung in WZ 2025
Exakter Code-Match · 1 Code
Zugehörige Stichwörter
20 Begriffe aus dem offiziellen Stichwortverzeichnis des Statistischen Bundesamts
Cutterinnen und CutterCutterinnen und Cutter (Filmschnitt)Digitale Bildbearbeitung (Filmtechnik; nicht fotografisches Gewerbe)Filmbearbeitung (Filmtechnik; nicht fotografische Laboratorien)Filmentwicklung, nur für die FilmindustrieFilmmischung (Angleichung von Bild und Ton)Filmscanning von TV-Filmen und SpielfilmenFilmschnittFilmstudios (sonstige Filmherstellung)Filmsynchronisierung (nicht in Fernsehstudios)Mischung von Filmen (Angleichung von Bild und Ton)Montage von FilmenRetuschieren von Filmen (Filmtechnik; nicht fotografisches Gewerbe)Schneiden von FilmenStudios für FilmsynchronisationSynchronisieren von Filmen (nicht in Fernsehstudios)Synchronsprecherinnen und SynchronsprecherTonstudios (Filmsynchronisierung; nicht in Fernsehstudios)Untertiteln von FilmenVertonen von Filmen
Weitere Codes in Abteilung 59
6 weitere WZ-2008-Codes in dieser Abteilung
Die vollständigen Erläuterungen und Abgrenzungshinweise zu WZ-Code 59.12.0 finden Sie in der offiziellen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (Destatis).