59.20.1WZ 2008
Tonstudios und Herstellung von Hörfunkbeiträgen
Offizieller Wirtschaftszweig-Code · Statistisches Bundesamt (Destatis)
Übergeordnete Abteilung
59Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen sowie die Tonstudioarbeit und die Herstellung von Tonaufnahmen. Eingeschlossen sind auch Nachrichtenagenturen.
Umfasst nicht: Rundfunk (Abt. 60); Verlagsgewerbe (Abt. 58).
Entsprechung in WZ 2025
Exakter Code-Match · 1 Code
Zugehörige Stichwörter
8 Begriffe aus dem offiziellen Stichwortverzeichnis des Statistischen Bundesamts
Anfertigung von HörspielaufnahmenAufnahmestudios (Tonstudios; nicht Filmstudios, Fernsehstudios, Filmtechnik)Aufzeichnung von HörspielenMusikstudios (Tonstudios)Schallplatten-AufnahmestudiosStudios (Tonstudios)Tonmeisterinnen und TonmeisterTonstudios (nicht Filmtechnik, Filmsynchronisation, Filmtheater)
Weitere Codes in Abteilung 59
6 weitere WZ-2008-Codes in dieser Abteilung
Die vollständigen Erläuterungen und Abgrenzungshinweise zu WZ-Code 59.20.1 finden Sie in der offiziellen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (Destatis).