59.20.2WZ 2008
Verlegen von bespielten Tonträgern
Offizieller Wirtschaftszweig-Code · Statistisches Bundesamt (Destatis)
Übergeordnete Abteilung
59Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen sowie die Tonstudioarbeit und die Herstellung von Tonaufnahmen. Eingeschlossen sind auch Nachrichtenagenturen.
Umfasst nicht: Rundfunk (Abt. 60); Verlagsgewerbe (Abt. 58).
Entsprechung in WZ 2025
Exakter Code-Match · 1 Code
Zugehörige Stichwörter
16 Begriffe aus dem offiziellen Stichwortverzeichnis des Statistischen Bundesamts
Compact Discs (Tonträger), VerlagCopyright-Dienstleistungen für das Verlegen von bespielten TonträgernDigitale Medien (Tonträger, Verlag)Digitalmedien (Tonträger, Verlag)DVD (Digital Versatile Discs, Tonträger), VerlagHeruntergeladene Musik, VerlagHörfunkbeiträge aus BandKassettentonbänder, VerlagMusikkassetten, VerlagSchallplatten, VerlagStudios (Herstellung von Hörfunkbeiträgen, nicht durch Hörfunkveranstalter)Tonträger, bespielte, VerlagVerbreitung von herunterladbaren Musikaufnahmen an private Haushalte, VerlagVerlag von bespielten TonträgernVerlegen von bespielten TonträgernVerlegen von Hörspielen
Weitere Codes in Abteilung 59
6 weitere WZ-2008-Codes in dieser Abteilung
Die vollständigen Erläuterungen und Abgrenzungshinweise zu WZ-Code 59.20.2 finden Sie in der offiziellen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (Destatis).