59.20.3WZ 2008
Verlegen von Musikalien
Offizieller Wirtschaftszweig-Code · Statistisches Bundesamt (Destatis)
Übergeordnete Abteilung
59Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen sowie die Tonstudioarbeit und die Herstellung von Tonaufnahmen. Eingeschlossen sind auch Nachrichtenagenturen.
Umfasst nicht: Rundfunk (Abt. 60); Verlagsgewerbe (Abt. 58).
Entsprechung in WZ 2025
Exakter Code-Match · 1 Code
Zugehörige Stichwörter
11 Begriffe aus dem offiziellen Stichwortverzeichnis des Statistischen Bundesamts
Internetdownload von Klingeltönen und MusikKlingeltöne (Downloads), Verlegen vonMusikdownloads, Verlegen vonMusikproduzentinnen und Musikproduzenten (Vervielfältigung von Musikaufnahmen)MusikverlagNoten, VerlagNotenbücher, VerlagPartituren, VerlagStreaming von MusikVerlag von Musikwerken und BühnenwerkenVerlag, Musikverlag
Weitere Codes in Abteilung 59
6 weitere WZ-2008-Codes in dieser Abteilung
Die vollständigen Erläuterungen und Abgrenzungshinweise zu WZ-Code 59.20.3 finden Sie in der offiziellen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (Destatis).