60.10.0WZ 2008
Hörfunkveranstalter
Offizieller Wirtschaftszweig-Code · Statistisches Bundesamt (Destatis)
Übergeordnete Abteilung
60Rundfunkveranstalter
Diese Abteilung umfasst die Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen, einschließlich öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunkveranstalter.
Umfasst nicht: Film- und Fernsehproduktion (Abt. 59); Telekommunikation (Abt. 61).
Entsprechung in WZ 2025
Exakter Code-Match · 1 Code
Zugehörige Stichwörter
9 Begriffe aus dem offiziellen Stichwortverzeichnis des Statistischen Bundesamts
Ausstrahlung von Internet-RadiosendungenBetrien eines RadiosendersGestaltung, Realisation und Ausstrahlung von HörfunkprogrammenHörfunkprogrammherstellungHörfunkveranstalterInternet Portale (Ausstrahlung von Internet-Radiosendungen)RundfunkveranstalterStudios (Zusammenstellung von Hörfunkprogrammbeiträgen durch Hörfunkveranstalter)Übertragung von Hörfunksendungen
Weitere Codes in Abteilung 60
1 weitere WZ-2008-Codes in dieser Abteilung
Die vollständigen Erläuterungen und Abgrenzungshinweise zu WZ-Code 60.10.0 finden Sie in der offiziellen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (Destatis).