60.20.0WZ 2008
Fernsehveranstalter
Offizieller Wirtschaftszweig-Code · Statistisches Bundesamt (Destatis)
Übergeordnete Abteilung
60Rundfunkveranstalter
Diese Abteilung umfasst die Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen, einschließlich öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunkveranstalter.
Umfasst nicht: Film- und Fernsehproduktion (Abt. 59); Telekommunikation (Abt. 61).
Entsprechung in WZ 2025
Exakter Code-Match · 1 Code
Zugehörige Stichwörter
11 Begriffe aus dem offiziellen Stichwortverzeichnis des Statistischen Bundesamts
Fernsehproduktionen von Programmbeiträgen in FernsehstudiosFernsehprogrammherstellungFernsehveranstalterGestaltung, Realisation und Ausstrahlung von FernsehprogrammenInternet Portale (Ausstrahlung von Internet-Filmbeiträgen)Online-Streamingdienste (inhaltl. Auswahl, Planung u. Ausstrahlung)Pay-TV-FernsehveranstalterStudios (Herstellung kompletter Fernsehprogramme aus eingekauften Programmkomponenten durch Fernsehveranstalter)Übertragung von FernsehsendungenVideofilmherstellung (Herstellung von Fernsehprogrammen)Werbefilmherstellung (in Fernsehstudios)
Weitere Codes in Abteilung 60
1 weitere WZ-2008-Codes in dieser Abteilung
Die vollständigen Erläuterungen und Abgrenzungshinweise zu WZ-Code 60.20.0 finden Sie in der offiziellen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (Destatis).