60.31.0WZ 2025
Nachrichtenagenturen
Offizieller Wirtschaftszweig-Code · Statistisches Bundesamt (Destatis)
Übergeordnete Abteilung
60Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten
Diese Abteilung umfasst in WZ 2025 neben der Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auch Nachrichtenagenturen und sonstige Formen der Medienverbreitung. Der Abteilungsname wurde gegenüber WZ 2008 entsprechend erweitert.
Umfasst nicht: Film- und Fernsehproduktion (Abt. 59); Telekommunikation (Abt. 61).
Entsprechung in WZ 2008
Gleiche Abteilung (2-stellig) · 2 Codes
Zugehörige Stichwörter
1 Begriffe aus dem offiziellen Stichwortverzeichnis des Statistischen Bundesamts
Nachrichtenagenturen
Weitere Codes in Abteilung 60
6 weitere WZ-2025-Codes in dieser Abteilung
60.10.0Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten
60.20.0Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
60.39.1Online-Bereitstellung von Software
60.39.2Betrieb von Content-Sharing-Websites
60.39.3Verbreitung von Medieninhalten über Blogs
60.39.9Sonstige Verbreitung von Medieninhalten a. n. g.
Die vollständigen Erläuterungen und Abgrenzungshinweise zu WZ-Code 60.31.0 finden Sie in der offiziellen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (Destatis).