60.39.2WZ 2025
Betrieb von Content-Sharing-Websites
Offizieller Wirtschaftszweig-Code · Statistisches Bundesamt (Destatis)
Übergeordnete Abteilung
60Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten
Diese Abteilung umfasst in WZ 2025 neben der Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auch Nachrichtenagenturen und sonstige Formen der Medienverbreitung. Der Abteilungsname wurde gegenüber WZ 2008 entsprechend erweitert.
Umfasst nicht: Film- und Fernsehproduktion (Abt. 59); Telekommunikation (Abt. 61).
Entsprechung in WZ 2008
Gleiche Abteilung (2-stellig) · 2 Codes
Zugehörige Stichwörter
1 Begriffe aus dem offiziellen Stichwortverzeichnis des Statistischen Bundesamts
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Weitere Codes in Abteilung 60
6 weitere WZ-2025-Codes in dieser Abteilung
Die vollständigen Erläuterungen und Abgrenzungshinweise zu WZ-Code 60.39.2 finden Sie in der offiziellen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (Destatis).