94.99.4WZ 2025
Jugendorganisationen
Offizieller Wirtschaftszweig-Code · Statistisches Bundesamt (Destatis)
Übergeordnete Abteilung
94Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport
Diese Abteilung umfasst Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, politische Parteien, religiöse Vereinigungen, gemeinnützige Organisationen sowie sonstige Interessenvertretungen.
Umfasst nicht: Öffentliche Verwaltung (Abt. 84).
Entsprechung in WZ 2008
Exakter Code-Match · 1 Code
Zugehörige Stichwörter
1 Begriffe aus dem offiziellen Stichwortverzeichnis des Statistischen Bundesamts
Jugendorganisationen
Weitere Codes in Abteilung 94
9 weitere WZ-2025-Codes in dieser Abteilung
94.11.0Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände
94.12.0Berufsorganisationen
94.20.0Arbeitnehmervereinigungen
94.91.0Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
94.92.0Politische Parteien und Vereinigungen
94.99.1Organisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
94.99.2Organisationen der Kultur
94.99.3Verbraucherorganisationen
94.99.9Alle anderen Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.
Die vollständigen Erläuterungen und Abgrenzungshinweise zu WZ-Code 94.99.4 finden Sie in der offiziellen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (Destatis).